Höhe der Zuschüsse pro Therapiestunde (Stand 2024):
ÖGK € 33,70  -  KFA € 37,00  -  SVS € 45,00  -  BVAEB € 46,60


In jedem Fall ist vor der 2. Therapiestunde eine "ärztliche Bestätigung" durch den Hausarzt einzuholen. Damit sind die ersten 10 Kostenzuschüsse angedeckt.