1 Einheit (50 Min.):   EUR 110,00 


Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose wird von mir gestellt) erhalten Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt aktuell (Stand 2026 - vorbehaltlich Irrtümer und Änderungen der jeweiligen KK):

ÖGK: 33,70
SVS: 50,00
BVAEB: 50,20
KFA: 39,00